Zum Inhalt
Vergleich

Schulden durch Glücksspiel: Erste Schritte und Hilfe in der Schweiz

Spielerschutz · Veröffentlicht · Aktualisiert

Person sortiert Rechnungen mit Taschenrechner am Küchentisch als Symbol für Schulden durch Glücksspiel

Wenn das Spielen Löcher ins Budget reisst, kommen oft zwei Probleme zusammen: das Spielverhalten und die Schulden. Für beides gibt es in der Schweiz Anlaufstellen. Und das Geldspielgesetz enthält Regeln, die verhindern sollen, dass Spielende überhaupt auf Pump spielen.

Inhalt dieser Seite (8)
  1. Was das Geldspielgesetz gegen Spielen auf Pump vorsieht
  2. Überschuldung führt zur Spielsperre
  3. Wo es Hilfe gibt
  4. Erste Schritte
  5. Welche Unterlagen helfen
  6. Warnsignale
  7. Schutzinstrumente nutzen, bevor Schulden entstehen
  8. Häufige Fragen

Schulden durch Glücksspiel entstehen selten über Nacht. Meist beginnt es mit kleinen Beträgen, dann wird versucht, Verluste zurückzugewinnen, dann wird das Konto überzogen, die Kreditkarte ausgereizt oder Geld im Umfeld geliehen. Irgendwann reicht das Einkommen nicht mehr, um Rechnungen, Steuern und Raten zu bezahlen. Wer an diesem Punkt steht, ist nicht allein, und es gibt in der Schweiz kostenlose Hilfe. Dieser Beitrag zeigt, was das Gesetz vorsieht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Was das Geldspielgesetz gegen Spielen auf Pump vorsieht

Das Schweizer Geldspielrecht enthält mehrere Regeln, die verhindern sollen, dass Spielende mit geliehenem Geld spielen:

RegelInhaltGrundlage
Kein Kredit vom AnbieterVeranstalterinnen von Geldspielen dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse gewährenArt. 75 Abs. 1 BGS
Kein Kredit von Dritten in der SpielbankDie gewerbsmässige Gewährung von Darlehen und Vorschüssen durch Dritte ist in der Spielbank verbotenArt. 80 Abs. 1 VGS
ZahlungsmittelDie ESBK kann bestimmte Zahlungsmittel verbieten, wenn ihre Benutzung mit den Zielen des Gesetzes nicht vereinbar istArt. 80 Abs. 2 VGS
GeldautomatenDie Spielbank gibt im Sozialkonzept den Standort von Geldbezugsautomaten an und legt fest, wie sie bei auffälligem Geldbezug vorgehtArt. 82 Abs. 2 VGS
Keine KreditwerbungDie Verknüpfung von Spielangebot und Werbung für Kreditinstitute ist verbotenArt. 77 Abs. 4 VGS

Diese Regeln gelten für Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Online-Casinos ohne Schweizer Konzession unterliegen ihnen nicht. Dort kann man unter Umständen weiterspielen, obwohl man in der Schweiz gesperrt ist. Mehr dazu im Beitrag Offshore-Casinos: Die Risiken.

Überschuldung führt zur Spielsperre

Eine zentrale Schutzregel ist die Spielsperre. Nach Art. 80 Abs. 1 BGS müssen Spielbanken und Veranstalterinnen von Online-Grossspielen Personen vom Spiel ausschliessen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:

  • überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, oder
  • Spieleinsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.

Die Sperre gilt für alle Spielbankenspiele und die online durchgeführten Grossspiele. Wichtig: Man muss nicht warten, bis ein Anbieter handelt. Jede Person kann selbst bei einer Spielbank oder einer Veranstalterin von Grossspielen eine Sperre beantragen (Art. 80 Abs. 5 BGS). Wie das geht und worin sich Sperre und Auszeit unterscheiden, erklärt der Beitrag Freiwillige Spielsperre und Time-out.

Schulden spielen auch bei der Aufhebung einer Sperre eine Rolle. Die Sperre wird nur aufgehoben, wenn der Grund dafür nicht mehr besteht, und es muss eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen werden (Art. 81 BGS). Nach den Richtlinien von Fachverband Sucht, GREA und Ticino Addiction gehört zu den Unterlagen ein Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als drei Monate und über einen Zeitraum von fünf Jahren. Details im Beitrag Spielsperre aufheben.

Wo es Hilfe gibt

Bei Spielschulden braucht es oft zwei Arten von Unterstützung: Hilfe beim Spielverhalten und Hilfe bei den Finanzen. Beides ist in der Schweiz kostenlos zugänglich.

Beratung zum Spielverhalten

Die Kantone sind nach Art. 85 BGS verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen und Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen sowie für deren Umfeld anzubieten. Eine erste Anlaufstelle ist SOS Spielsucht:

  • Telefon: 0800 040 080, rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und anonym.
  • Online-Beratung: über die Plattform safezone.ch.
  • Trägerschaft: ein interkantonales Programm für 18 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Beratung richtet sich auch an Angehörige. Wer merkt, dass ein Partner, ein Elternteil oder ein Kind wegen des Spielens Schulden macht, kann sich ebenfalls melden.

Beratung zu den Schulden

Schuldenberatung Schweiz ist der Dachverband der gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen. Auf seiner Website verweist er auf die Fachstellen in den Kantonen, an die sich Betroffene direkt wenden können. Gemäss Statistik des Verbands suchten im Jahr 2024 6'242 Haushalte erstmals Hilfe bei einer der Mitgliedsstellen. Eine Schuldenberatung hilft dabei, einen Überblick zu gewinnen, ein Budget zu erstellen und mit Gläubigern zu verhandeln.

AnliegenAnlaufstelle
Spielverhalten, akute Krise, AngehörigeSOS Spielsucht, 0800 040 080 oder safezone.ch
Schulden, Betreibungen, BudgetGemeinnützige Schuldenberatung im Wohnkanton, Übersicht bei Schuldenberatung Schweiz
Sperre beantragenJede Spielbank oder Veranstalterin von Grossspielen
Sperre aufhebenDie Spielbank, welche die Sperre verhängt hat, mit einer kantonal anerkannten Fachstelle

Erste Schritte

  1. Spielen stoppen: Eine Sperre bei einem Schweizer Anbieter gilt für alle Spielbanken und deren Online-Angebote. Wer zusätzlich Online-Casinos ohne Schweizer Konzession nutzt, sollte auch dort die Konten schliessen und Zahlungswege kappen.
  2. Überblick verschaffen: Alle Schulden auflisten: Kredite, Kreditkarten, offene Rechnungen, Steuern, private Darlehen. Betreibungen notieren.
  3. Nicht mit neuen Krediten alte Schulden tilgen: Das verschiebt das Problem meist nur.
  4. Hilfe holen: SOS Spielsucht für das Spielverhalten, eine gemeinnützige Schuldenberatung für die Finanzen.
  5. Vertrauensperson einbeziehen: Viele Betroffene verschweigen die Schulden lange. Ein offenes Gespräch entlastet und kann helfen, den Zugang zu Geld vorübergehend einzuschränken.
  6. Keine Verluste zurückgewinnen wollen: Der Versuch, mit mehr Spielen Verluste auszugleichen, gehört zu den typischen Warnsignalen. Das Recht stuft sogar Werbung, die genau das nahelegt, als irreführend ein (Art. 77 Abs. 1 Bst. e VGS).

Welche Unterlagen helfen

Für ein erstes Gespräch bei einer Schuldenberatung muss nicht alles perfekt geordnet sein. Es hilft aber, folgende Dokumente mitzubringen. Viele davon verlangen die Richtlinien von Fachverband Sucht, GREA und Ticino Addiction auch dann, wenn später eine Spielsperre aufgehoben werden soll:

UnterlageWozu sie dient
Auszug aus dem BetreibungsregisterZeigt laufende und frühere Betreibungen; für die Aufhebung einer Sperre nicht älter als drei Monate und über fünf Jahre
Kontoauszüge des LohnkontosMachen Ein- und Ausgänge sichtbar; die Richtlinien nennen die letzten drei Monate
EinkommensnachweiseLohnabrechnungen oder Rentenbescheide der letzten drei Monate
BudgetunterlagenMiete, Krankenkasse, Steuern, Raten und weitere feste Kosten
Liste der GläubigerBanken, Kreditkarten, offene Rechnungen und private Darlehen mit Beträgen

Wer wegen Werbung oder Bonusangeboten immer wieder zum Spielen verleitet wird, findet im Beitrag Casino-Werbung in der Schweiz die Regeln, an die sich Schweizer Anbieter halten müssen.

Warnsignale

Die folgenden Punkte können darauf hinweisen, dass das Spielen finanziell aus dem Ruder läuft:

  • Es wird mit Geld gespielt, das für Miete, Rechnungen oder Steuern bestimmt war.
  • Geld wird geliehen, um weiterzuspielen oder Spielschulden zu decken.
  • Verluste werden vor Angehörigen verheimlicht.
  • Die Einsätze steigen, um denselben Reiz zu spüren.
  • Nach Verlusten wird sofort weitergespielt, um sie zurückzuholen.

Schweizer Online-Casinos müssen eine Methode zur Selbstbeurteilung des eigenen Spielverhaltens sowie die Adressen der kantonal anerkannten Beratungsstellen gut sichtbar zur Verfügung stellen (Art. 88 VGS). Wer bei mehreren Punkten Ja sagt, sollte nicht warten.

Schutzinstrumente nutzen, bevor Schulden entstehen

Schweizer Online-Casinos verlangen ab der Kontoeröffnung, dass Spielende Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden (Art. 87 VGS). Zusätzlich lässt sich ein vorübergehender Spielausstieg von bis zu sechs Monaten einrichten (Art. 89 VGS). Diese Instrumente ersetzen keine Beratung, können aber verhindern, dass aus einem schlechten Abend ein finanzielles Problem wird. Einen Überblick über das Geldspielrecht gibt die Seite Glücksspiel in der Schweiz.

Wer jetzt Hilfe braucht: SOS Spielsucht ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 040 080 erreichbar.

Häufige Fragen

Darf mir ein Casino Geld leihen?

Nein. Veranstalterinnen von Geldspielen dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren (Art. 75 BGS). In Spielbanken ist auch die gewerbsmässige Kreditvergabe durch Dritte verboten.

Werde ich wegen Schulden im Casino gesperrt?

Spielbanken müssen Personen sperren, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (Art. 80 BGS).

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe bei Spielsucht?

Bei SOS Spielsucht unter 0800 040 080, rund um die Uhr, kostenlos und anonym, oder online über safezone.ch. Die Kantone sind verpflichtet, Beratung anzubieten.

Wer hilft bei Schulden?

Gemeinnützige Schuldenberatungsstellen in den Kantonen. Eine Übersicht bietet Schuldenberatung Schweiz, der Dachverband dieser Stellen.

Können sich auch Angehörige beraten lassen?

Ja. Die kantonalen Angebote richten sich nach Art. 85 BGS ausdrücklich auch an das Umfeld von spielsüchtigen Personen.

Quellen

  1. Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51 – Fedlex
  2. Verordnung über Geldspiele (VGS), SR 935.511 – Fedlex
  3. SOS Spielsucht – Beratung
  4. Schuldenberatung Schweiz
  5. Richtlinien zur Aufhebung von Spielsperren – Fachverband Sucht, GREA, Ticino Addiction

Wir können eine Provision erhalten, wenn Sie sich über Partnerlinks registrieren.18+Aufsicht: ESBKHilfe: sos-spielsucht.ch

Mehr im Ratgeber