Einlass in eine Schweizer Spielbank: Ausweis, Alter, Kleidung und Kontrollen
Spielbanken · Veröffentlicht · Aktualisiert

Wer zum ersten Mal ein Casino in der Schweiz besucht, steht am Eingang vor einer Kontrolle. Die Regeln dafür stehen im Geldspielgesetz: Ausweispflicht, Mindestalter, Abgleich mit dem Sperrregister. Eintritt und Kleidung bestimmt jedes Haus selbst.
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Ein Abend im Casino beginnt nicht am Roulettetisch, sondern am Empfang. In jeder Schweizer Spielbank wird kontrolliert, wer eintritt. Das ist keine Schikane, sondern gesetzliche Pflicht. Wer die Regeln kennt, steht nicht ohne Ausweis vor der Tür und weiss, was ihn drinnen erwartet.
Das Mindestalter
Art. 72 Abs. 1 BGS ist klar: Minderjährige sind besonders zu schützen. Sie sind nicht zu den Spielbankenspielen und zu den online durchgeführten Grossspielen zugelassen. Zusätzlich führt Art. 52 Abs. 1 BGS Minderjährige ausdrücklich unter den Personen auf, die in Spielbanken einem Spielverbot unterliegen. Wer eine Schweizer Spielbank betreten und spielen will, muss also volljährig sein, das heisst mindestens 18 Jahre alt.
Diese Altersgrenze gilt einheitlich in allen Schweizer Spielbanken, ob in einem Grand Casino mit Konzession A oder in einer Spielbank mit Konzession B. Auch die Online-Angebote der Spielbanken stehen nur Volljährigen offen.
Ausweis am Eingang
Nach Art. 54 BGS sind Spielerinnen und Spieler vor Spielbeginn zu identifizieren. Für landbasierte Spielbanken konkretisiert Art. 56 VGS die Kontrolle beim Eintritt:
- Bevor die Spielbank einer Person Zutritt gewährt, überprüft sie deren Identität anhand eines gültigen amtlichen Ausweispapiers.
- Sie stellt dabei fest, ob gegen die Person ein Spielverbot nach Art. 52 BGS besteht.
- Die ESBK kann andere Identifikationsmittel bewilligen, sofern sie eine eindeutige Identifizierung ermöglichen.
Welche Ausweise ein Haus konkret akzeptiert, kann deshalb leicht variieren. Beim Swiss Casino Zürich nennt Zürich Tourismus die Identitätskarte, den Pass oder den Führerausweis. Wer sicher gehen will, nimmt die Identitätskarte oder den Pass mit. Ohne gültigen Ausweis gibt es keinen Zutritt.
Wer trotz Volljährigkeit nicht spielen darf
Die Ausweiskontrolle dient nicht nur der Alterskontrolle. Art. 52 BGS listet weitere Personen auf, die in allen Spielbanken einem Spielverbot unterliegen:
| Personengruppe | Geltungsbereich |
|---|---|
| Minderjährige | Alle Spielbanken |
| Personen mit Spielsperre | Alle Spielbanken |
| Mitglieder der ESBK und Angestellte ihres Sekretariats | Alle Spielbanken |
| Angestellte von Spielbanken, die am Spielbetrieb beteiligt sind | Alle Spielbanken |
| Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von Herstellern oder Händlern von Spieleinrichtungen | Alle Spielbanken |
| Verwaltungsratsmitglieder von Spielbanken | Alle Spielbanken |
| Übrige Angestellte der Spielbank und ihrer Nebenbetriebe | Nur die eigene Spielbank |
| Aktionäre mit mehr als 5 Prozent des Kapitals oder der Stimmen | Nur die verbundene Spielbank |
| Mit der Revision betraute Angestellte der Revisionsstelle | Nur die revidierte Spielbank |
Für Gäste ist vor allem die Spielsperre relevant. Sie gilt für alle Spielbanken und deren Online-Angebote. Wer gesperrt ist, wird am Eingang erkannt und abgewiesen. Wie eine Sperre funktioniert und wie man sie selbst beantragt, erklärt der Beitrag Freiwillige Spielsperre und Time-out.
Eintritt, Kleidung und Hausrecht
Art. 53 BGS gibt den Spielbanken drei Rechte:
- Sie können Personen ohne Angabe von Gründen sowohl den Zutritt als auch die Spielteilnahme verweigern.
- Sie können Eintrittspreise erheben.
- Sie können Kleidervorschriften erlassen.
Für Online-Spiele gelten Eintrittspreise und Kleidervorschriften nicht (Art. 53 Abs. 2 BGS). Im landbasierten Casino legt jedes Haus selbst fest, ob es Eintritt verlangt und welche Kleidung es erwartet. Einheitliche Schweizer Regeln gibt es dafür nicht.
Beispiel: Swiss Casino Zürich
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Beschreibung des Swiss Casino Zürich auf der Website von Zürich Tourismus:
| Punkt | Angabe laut Zürich Tourismus |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Ausweis | Gültiger amtlicher Ausweis: Identitätskarte, Pass oder Führerausweis |
| Eintritt | CHF 10 inklusive Garderobe; Mitglieder und Inhaber der Zürich Card gratis |
| Kleidung | Gepflegte und dem Ambiente des Hauses angepasste Kleidung |
| Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag und Sonntag 11.00 bis 04.00 Uhr, Freitag und Samstag 11.00 bis 06.00 Uhr |
| Tischspiele | Ab 15.00 Uhr |
Andere Spielbanken können andere Preise, Zeiten und Regeln haben. Vor dem Besuch lohnt sich ein Blick auf die Website des jeweiligen Hauses. Mehr zur Stadt auf der Seite Casinos in Zürich, zu einem weiteren Standort auf Casinos in Basel.
Kameras und Überwachung
Wer eine Spielbank betritt, wird gefilmt. Das Gesetz verlangt eine lückenlose Überwachung des Spielbereichs. Nach Art. 53 VGS stellt die Spielbank jederzeit die Überwachung sicher, insbesondere der Spieltische und der automatisierten Geldspiele, um unerlaubte Handlungen zu verhindern oder frühzeitig zu erfassen. Art. 57 VGS regelt das Kamerasystem im Detail:
- Jede landbasierte Spielbank ist mit einem Kameraüberwachungssystem ausgerüstet und betreibt es.
- Nur Personen, die die Aufzeichnungen für ihre Aufgaben benötigen, dürfen darauf zugreifen.
- Die Aufzeichnungen werden mindestens vier Wochen an einem sicheren Ort aufbewahrt.
- Werden strafbare Handlungen oder regelwidriges Spiel beobachtet, wird dies protokolliert und der ESBK gemeldet.
Was drinnen gilt
Nach dem Einlass stehen je nach Haus Tischspiele und Spielautomaten zur Verfügung. In Spielbanken mit Konzession B ist der Höchsteinsatz an automatisierten Geldspielen auf CHF 25 pro Spiel beschränkt; das gilt nicht für automatisierte Tischspiele, deren Spielrhythmus dem echten Tischspiel entspricht (Art. 54 VGS). Was bei grossen Jackpots und ihrer Auszahlung gilt, erklärt der Beitrag Jackpot in der Spielbank. Die Regeln des klassischen Tischspiels beschreibt die Seite Roulette.
Wichtig ist auch, was es nicht gibt: Spielbanken dürfen keine Darlehen oder Vorschüsse gewähren (Art. 75 BGS), und Dritte dürfen in der Spielbank nicht gewerbsmässig Kredite vergeben (Art. 80 VGS).
Spielerschutz im Haus
Jede Spielbank muss ein Sozialkonzept haben, das Massnahmen zum Schutz der Gäste festlegt, etwa zur Früherkennung gefährdeter Personen und zur Verhängung von Spielsperren (Art. 76 BGS). Ein Detail betrifft das Geld: Im Sozialkonzept muss die Spielbank den Standort allfälliger Geldbezugsautomaten angeben und ausführen, wie sie bei auffälligem Geldbezugsverhalten vorgeht (Art. 82 Abs. 2 VGS).
Die Spielbank muss Personen sperren, von denen sie weiss oder annehmen muss, dass sie überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Einsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen (Art. 80 Abs. 1 BGS). Gäste können eine Sperre auch selbst beantragen (Art. 80 Abs. 5 BGS). Eine Sperre gilt dann nicht nur im eigenen Haus, sondern in allen Spielbanken und bei deren Online-Angeboten.
Online statt vor Ort: Konto statt Eingangskontrolle
Bei den Online-Angeboten der Schweizer Spielbanken ersetzt die Kontoeröffnung die Kontrolle am Eingang. Ein Spielerkonto wird nur eröffnet, wenn die Person volljährig ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat, nicht gesperrt ist und keinem Spielverbot unterliegt (Art. 47 VGS). Pro Person gibt es nur ein Konto. Die Identität wird mit der Kopie eines amtlichen Ausweises, einer elektronischen Identität oder einem anderen von der Aufsichtsbehörde zugelassenen gleichwertigen Mittel nachgewiesen (Art. 49 VGS). Eintrittspreise und Kleidervorschriften gibt es online nicht. Wie das Spiel mit Croupier per Video funktioniert, beschreibt die Seite Live-Casino.
Checkliste für den ersten Besuch
- Gültigen amtlichen Ausweis mitnehmen, am besten Identitätskarte oder Pass.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Eintritt und Kleidervorschriften des Hauses vorab prüfen.
- Öffnungszeiten und Beginn der Tischspiele beachten.
- Budget vorher festlegen und nur Bargeld oder Karten mitnehmen, die zu diesem Budget passen.
- Spielbanken im Ausland, etwa jenseits der Grenze, haben eigene Regeln und keine Schweizer Konzession.
Wer merkt, dass Casinobesuche häufiger oder teurer werden als geplant, erreicht SOS Spielsucht rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 040 080.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz ins Casino?
Ab 18 Jahren. Minderjährige sind zu Spielbankenspielen nicht zugelassen (Art. 72 BGS) und unterliegen in Spielbanken einem Spielverbot (Art. 52 BGS).
Welchen Ausweis brauche ich für das Casino?
Einen gültigen amtlichen Ausweis (Art. 56 VGS). Das Swiss Casino Zürich nennt laut Zürich Tourismus Identitätskarte, Pass oder Führerausweis.
Kostet der Eintritt ins Casino etwas?
Das entscheidet jede Spielbank selbst (Art. 53 BGS). Beim Swiss Casino Zürich beträgt er laut Zürich Tourismus CHF 10 inklusive Garderobe.
Gibt es im Casino eine Kleiderordnung?
Spielbanken dürfen Kleidervorschriften erlassen. Was genau gilt, legt jedes Haus fest; im Swiss Casino Zürich wird gepflegte Kleidung erwartet.
Darf mich ein Casino ohne Grund abweisen?
Ja. Nach Art. 53 BGS können Spielbanken Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt und die Spielteilnahme verweigern.
Quellen
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