Freiwillige Spielsperre oder Time-out: Welche Pause passt?
Spielerschutz · Veröffentlicht · Aktualisiert

Wer beim Spielen eine Pause braucht, hat in der Schweiz drei Werkzeuge: die freiwillige Spielsperre, die kurzfristige Auszeit und die Limite. Sie unterscheiden sich in Dauer, Reichweite und darin, wie leicht man sie wieder loswird.
Inhalt dieser Seite (11)
- Die drei Werkzeuge im Überblick
- Die freiwillige Spielsperre
- Die kurzfristige Auszeit
- Die Limite als Daueroption
- Welche Pause passt?
- Was nach einer Sperre konkret passiert
- Wenn Angehörige sich Sorgen machen
- Typische Fehler bei der Selbstkontrolle
- Was Sperren und Auszeiten nicht abdecken
- Ehrlich mit sich selbst
- Häufige Fragen
Die meisten Menschen, die bei einem Schweizer Casino eine Pause einlegen wollen, stehen vor derselben Frage: Reicht eine kurze Auszeit oder braucht es eine richtige Sperre? Das Geldspielgesetz (BGS) und die Geldspielverordnung (VGS) bieten dafür verschiedene Werkzeuge. Sie sind bei allen Schweizer Spielbanken und bei den Online-Angeboten mit Schweizer Konzession verfügbar, und sie greifen unterschiedlich tief.
Die drei Werkzeuge im Überblick
| Werkzeug | Rechtsgrundlage | Dauer | Reichweite | Vorzeitig beenden? |
|---|---|---|---|---|
| Freiwillige Spielsperre | Art. 80 Abs. 5 BGS, Art. 84 VGS | Unbefristet, bis zur Aufhebung | Alle Spielbanken und Online-Grossspiele über das gemeinsame Register | Frühestens nach drei Monaten, mit Verfahren |
| Kurzfristige Auszeit (Time-out) | Art. 89 VGS | Bis zu sechs Monate, selbst gewählt | Das jeweilige Online-Angebot | Nein, die Dauer gilt bis zum Ende |
| Limite | Art. 87 VGS | Täglich, wöchentlich oder monatlich | Das jeweilige Spielerkonto | Senkung sofort, Erhöhung nach frühestens 24 Stunden |
Die freiwillige Spielsperre
Nach Art. 80 Abs. 5 BGS kann jede Person bei einer Spielbank oder bei einer Veranstalterin von Grossspielen eine Spielsperre beantragen. Ein Grund muss nicht nachgewiesen werden: Der Wunsch genügt. Die Sperre gilt für Spielbankenspiele, für online durchgeführte Grossspiele und für weitere Grossspiele, für welche die interkantonale Aufsicht das vorsieht (Art. 80 Abs. 4 BGS).
Entscheidend ist das Register nach Art. 82 BGS. Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen tragen gesperrte Personen dort ein und teilen sich die Daten. Laut Art. 85 VGS werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art der Sperre, Ausstellungsdatum und Grund erfasst. Deshalb wirkt eine Sperre, die bei einem Casino beantragt wird, faktisch auch bei den anderen: Jede landbasierte Spielbank prüft beim Eintritt mit einem amtlichen Ausweis, ob ein Spielverbot oder eine Sperre besteht (Art. 56 VGS), und online darf kein Spielerkonto für gesperrte Personen eröffnet werden (Art. 47 VGS).
So wird die Sperre beantragt
- In der Spielbank: am Empfang oder bei den Sozialschutzverantwortlichen des Hauses.
- Online: Schweizer Online-Casinos müssen gut sichtbar erklären, wie man sich sperren lassen kann (Art. 88 VGS). Die Option findet sich meist in den Kontoeinstellungen unter Spielerschutz.
- Bestätigung: Die Sperre ist der betroffenen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 80 Abs. 6 BGS).
Aufheben: frühestens nach drei Monaten
Die freiwillige Sperre lässt sich nicht von heute auf morgen rückgängig machen. Art. 84 VGS hält fest, dass freiwillige Sperren erst nach drei Monaten aufgehoben werden können. Die Anbieter dürfen für freiwillige Sperren ein vereinfachtes Aufhebungsverfahren vorsehen. Grundsätzlich gilt aber Art. 81 BGS: Der Grund für die Sperre muss weggefallen sein, und eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle wirkt mit. Wie das konkret abläuft, beschreibt der Beitrag Spielsperre aufheben.
Die kurzfristige Auszeit
Nicht jede Pause muss eine Sperre sein. Für Online-Angebote verlangt Art. 89 VGS eine kurzfristige Auszeit: Die Spielerin oder der Spieler kann sich selbst für eine gewählte Dauer von bis zu sechs Monaten vom Spiel ausschliessen. Diese Auszeit kann nicht vorzeitig beendet werden.
Der Unterschied zur Sperre liegt in zwei Punkten:
- Kein Verfahren: Die Auszeit endet automatisch, ohne Gespräch mit einer Fachstelle.
- Kein Register: Die Auszeit gilt beim Anbieter, bei dem sie eingerichtet wird. Wer bei mehreren Schweizer Online-Casinos ein Konto hat, muss die Auszeit bei jedem einzeln setzen.
Gerade dieser zweite Punkt wird oft übersehen. Wer merkt, dass er beim Wechsel zum nächsten Anbieter weiterspielt, ist mit einer Sperre besser bedient.
Die Limite als Daueroption
Die mildeste Form ist die Limite. Ab der Eröffnung eines Spielerkontos muss die Veranstalterin verlangen, dass Höchstwerte für die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste festgelegt werden (Art. 87 Abs. 2 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden (Abs. 4). Zudem müssen Spielende jederzeit einfach einsehen können, wie hoch ihre Einsätze, Gewinne und ihr Nettoergebnis in einem bestimmten Zeitraum waren (Abs. 1).
Die Wartefrist bei einer Erhöhung ist bewusst gesetzt: Wer im Spielfluss die Limite heraufsetzen will, muss eine Nacht darüber schlafen.
Welche Pause passt?
| Situation | Passendes Werkzeug |
|---|---|
| Man will das Budget im Griff behalten, spielt aber grundsätzlich kontrolliert | Limite |
| Ferien, Prüfungen oder eine stressige Phase, in der man nicht spielen will | Time-out für die gewünschte Dauer |
| Man hat nach Verlusten weitergespielt oder spielt mit Geld, das für anderes gedacht war | Freiwillige Spielsperre |
| Man spielt bei mehreren Anbietern und wechselt, sobald einer pausiert | Freiwillige Spielsperre, weil sie über das Register wirkt |
Was nach einer Sperre konkret passiert
Eine Sperre ist mehr als ein Häkchen im Kundenkonto. Im Alltag zeigt sie sich an mehreren Stellen:
- Am Eingang der Spielbank: Die Ausweiskontrolle nach Art. 56 VGS gleicht die Person mit dem Register ab. Wer gesperrt ist, wird nicht eingelassen, auch nicht in einer anderen Stadt.
- Beim Online-Konto: Bestehende Konten werden für das Spiel gesperrt, neue Konten dürfen nicht eröffnet werden (Art. 47 VGS).
- Beim Guthaben: Ein vorhandener Aktivsaldo gehört weiterhin der Spielerin oder dem Spieler. Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen überwiesen werden (Art. 50 VGS).
- Bei der Werbung: Werbung, die sich an gesperrte Personen richtet, ist verboten (Art. 74 BGS). Wer gesperrt ist, sollte keine personalisierten Angebote mehr erhalten.
Wenn Angehörige sich Sorgen machen
Eine Spielsperre kann nicht nur von der betroffenen Person ausgehen. Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen müssen eine Person auch dann sperren, wenn sie aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass diese überschuldet ist oder Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen (Art. 80 Abs. 1 BGS). Angehörige können sich also an die Sozialschutzverantwortlichen der Spielbank wenden. Ob eine Sperre verhängt wird, entscheidet die Spielbank, und die Sperre muss der betroffenen Person schriftlich und begründet mitgeteilt werden.
Für Angehörige gibt es zudem eigene Informationen bei SOS Spielsucht und bei den kantonalen Suchtfachstellen. Ein offenes Gespräch ist oft wirksamer als eine Meldung hinter dem Rücken der betroffenen Person.
Typische Fehler bei der Selbstkontrolle
- Limite zu hoch angesetzt: Eine Monatslimite, die dem ganzen frei verfügbaren Einkommen entspricht, schützt kaum. Sinnvoll ist ein Betrag, dessen Verlust nicht schmerzt.
- Auszeit nur bei einem Anbieter: Wer mehrere Konten hat, setzt die Auszeit bei allen oder wählt gleich die Sperre.
- Sperre als Strafe verstehen: Die Sperre ist ein Schutzinstrument, kein Makel. Sie wird nicht öffentlich gemacht, und die Registerdaten sind nur den Anbietern zugänglich.
Was Sperren und Auszeiten nicht abdecken
Alle drei Werkzeuge gelten nur bei Anbietern mit Schweizer Konzession oder Bewilligung. Online-Casinos im Ausland haben keine Schweizer Konzession, sind nicht an das Register angeschlossen und müssen weder Limiten noch Auszeiten nach Schweizer Recht anbieten. Wer gesperrt ist und auf solche Seiten ausweicht, verliert genau den Schutz, den die Sperre bieten soll. Hintergründe dazu bieten die Seiten Online-Casinos im Ausland und Betrugstest.
Die Sperre gilt zudem nicht für Kleinspiele wie Lottos im Verein und nicht für Grossspiele, für die keine Sperrpflicht besteht. Wer sich umfassend schützen will, kombiniert die Sperre am besten mit einem klaren Haushaltsbudget und bespricht die Lage mit einer Fachstelle im Wohnkanton.
Ehrlich mit sich selbst
Eine Auszeit ist schnell gesetzt, aber sie endet ebenso automatisch. Wer am Ende jeder Auszeit sofort wieder einsteigt und die Verluste aufholen will, erlebt ein typisches Warnsignal. Die Schweizer Online-Casinos müssen dafür eine Methode zur Selbstbeurteilung und die Adressen von Beratungsstellen zur Verfügung stellen (Art. 88 VGS). Mehr zum Rahmen der legalen Angebote findet sich unter Glücksspiel in der Schweiz.
SOS Spielsucht berät rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 040 080.
Häufige Fragen
Gilt meine freiwillige Sperre in allen Schweizer Casinos?
Ja, faktisch schon. Gesperrte Personen werden in ein gemeinsames Register eingetragen (Art. 82 BGS), das alle Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen nutzen.
Kann ich ein Time-out vorzeitig beenden?
Nein. Die kurzfristige Auszeit nach Art. 89 VGS dauert bis zu sechs Monate und lässt sich nicht vorzeitig beenden.
Muss ich einen Grund für die Selbstsperre angeben?
Nein. Nach Art. 80 Abs. 5 BGS kann jede Person eine Sperre beantragen. Ein Nachweis von Schulden oder Sucht ist nicht nötig.
Wie schnell kann ich die Limite erhöhen?
Eine Erhöhung wird frühestens nach 24 Stunden wirksam, eine Senkung sofort (Art. 87 VGS).
Schützt mich die Sperre auch bei ausländischen Seiten?
Nein. Anbieter ohne Schweizer Konzession sind nicht an das Register angeschlossen. Die Sperre greift nur bei legalen Schweizer Angeboten.
Quellen
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