Spielbankenabgabe: Wie Schweizer Casinos die AHV mitfinanzieren
Recht & Regeln · Veröffentlicht · Aktualisiert

Jeder Franken, den Schweizer Spielbanken an Spielenden verdienen, wird vom Bund mit einer Sonderabgabe belastet. Das Geld fliesst grösstenteils in die AHV. Der Beitrag erklärt Berechnung, Sätze, Ausnahmen und aktuelle Zahlen.
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Wer in einem Schweizer Casino verliert, finanziert damit zu einem guten Teil die Altersvorsorge. Das ist keine Floskel, sondern Verfassungsauftrag: Seit dem Jahr 2000 ist in der Bundesverfassung verankert, dass die Erträge aus der Spielbankenabgabe der AHV zugutekommen. Die Abgabe ist im Geldspielgesetz (BGS) und in der Geldspielverordnung (VGS) im Detail geregelt.
Ein Blick zurück
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) fasst die Geschichte in ihrem Faktenblatt zur Neukonzessionierung zusammen: 1993 hob das Stimmvolk das Spielbankenverbot auf. Im Jahr 2000 folgte die Verankerung des AHV-Anteils in der Verfassung. Seit den Jahren 2002/03 haben die Spielbanken laut ESBK rund CHF 6,3 Mrd. an die AHV und rund CHF 1,1 Mrd. an die Standortkantone abgeliefert.
Die Grundlage: der Bruttospielertrag
Besteuert wird nicht der Gewinn der Spielbank im buchhalterischen Sinn, sondern der Bruttospielertrag (BSE). Art. 119 BGS definiert ihn als Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den rechtmässig ausbezahlten Spielgewinnen. Kommissionen, welche die Spielbank bei Tischspielen erhebt, und ähnliche Spielerträge gehören ebenfalls dazu.
Ein vereinfachtes Beispiel: Setzen Gäste an einem Abend insgesamt CHF 100'000 ein und erhalten CHF 92'000 als Gewinne zurück, beträgt der Bruttospielertrag CHF 8000. Auf diesen Betrag wird die Abgabe berechnet. Personalkosten, Miete oder Werbung der Spielbank spielen dabei keine Rolle.
Die Sätze: progressiv bis 80 Prozent
Art. 120 BGS setzt einen Rahmen: Der Abgabesatz beträgt bei Spielbanken vor Ort mindestens 40 und höchstens 80 Prozent des BSE. Für online durchgeführte Spielbankenspiele liegt der Rahmen bei 20 bis 80 Prozent. Der Bundesrat legt die Sätze so fest, dass gut geführte Spielbanken eine angemessene Rendite erzielen können, und darf sie progressiv gestalten. In den ersten vier Betriebsjahren kann der Satz bis auf die Hälfte reduziert werden.
Die konkrete Progression steht in der VGS:
- Spielbanken vor Ort (Art. 114 VGS): Basissatz 40 Prozent auf einem BSE bis CHF 10 Mio. Für jede weitere Million steigt der Grenzabgabesatz um 0,5 Prozent, bis zum Höchstsatz von 80 Prozent.
- Online (Art. 115 VGS): Basissatz 20 Prozent auf einem BSE bis CHF 3 Mio. Danach steigt der Grenzabgabesatz stufenweise: um 2 Prozent pro Million zwischen 3 und 10 Mio., um 1 Prozent pro Million zwischen 10 und 20 Mio., um 0,5 Prozent pro Million zwischen 20 und 40 Mio., um 0,5 Prozent pro 4 Mio. zwischen 40 und 80 Mio. und um 0,5 Prozent pro 10 Mio. ab 80 Mio., bis höchstens 80 Prozent.
Aus diesen Stufen ergibt sich der Grenzabgabesatz, also der Satz auf dem jeweils letzten Franken BSE:
| Bruttospielertrag | Grenzsatz vor Ort | Grenzsatz online |
|---|---|---|
| CHF 3 Mio. | 40 % | 20 % |
| CHF 10 Mio. | 40 % | 34 % |
| CHF 20 Mio. | 45 % | 44 % |
| CHF 40 Mio. | 55 % | 54 % |
| CHF 80 Mio. | 75 % | 59 % |
Die Tabelle zeigt den Grenzsatz, nicht den Durchschnittssatz auf dem ganzen Ertrag. Weil die tieferen Tranchen zu tieferen Sätzen belastet werden, liegt die tatsächliche Gesamtbelastung darunter.
Ermässigungen für B-Casinos
Die Schweiz kennt zwei Konzessionsarten. Spielbanken mit Konzession B, oft in kleineren Städten und Tourismusregionen, können Abgabeermässigungen erhalten:
| Grund | Ermässigung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erträge werden in wesentlichem Umfang für öffentliche Interessen der Region oder gemeinnützige Zwecke verwendet | höchstens ein Viertel | Art. 121 Abs. 1 BGS |
| Standortregion hängt wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus ab | höchstens ein Drittel | Art. 121 Abs. 2 BGS |
| Beide Gründe zusammen | höchstens die Hälfte | Art. 121 Abs. 3 BGS |
| Standortkanton erhebt eine gleichartige Abgabe | Betrag der kantonalen Abgabe, höchstens 40 % der Bundesabgabe | Art. 122 BGS |
Als regionale Interessen nennt Art. 116 VGS unter anderem Kultur, Sport, Soziales, Gesundheit und Bildung. Spenden an politische Parteien zählen nicht. Die ESBK entscheidet jährlich über die Ermässigung. Wichtig: Für online durchgeführte Spielbankenspiele gelten diese Ermässigungen nicht.
Das Faktenblatt der ESBK fasst die Verteilung so zusammen: Bei A-Casinos fliesst die Abgabe vollständig an die AHV. Bei B-Casinos können bis zu 40 Prozent an den Standortkanton gehen, der Rest an die AHV. Mehr zu den einzelnen Standorten zeigen die Seiten zu Zürich, Bern und Luzern.
Wer erhebt die Abgabe?
Zuständig ist die ESBK (Art. 123 BGS). Die Abgabe wird pro Kalenderjahr festgesetzt. Die Spielbanken reichen gemäss VGS monatliche Abrechnungen und vierteljährliche Erklärungen ein. Damit kennt die Aufsicht den Verlauf der Erträge laufend. Ob eine B-Spielbank eine Ermässigung für regionale Interessen erhält und wie hoch sie ausfällt, entscheidet die ESBK ebenfalls jedes Jahr neu; massgebend ist laut Art. 116 VGS das Verhältnis zwischen den investierten Beträgen für Projekte im öffentlichen Interesse der Region und dem Nettospielertrag.
Die aktuellen Zahlen
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Zahlen zum Jahr 2025 veröffentlicht:
- Bruttospielertrag aller Schweizer Spielbanken: CHF 878 Mio.
- Online stieg der BSE um 1,2 Prozent, vor Ort ging er um 3,9 Prozent zurück.
- Spielbankenabgabe zugunsten der AHV/IV: CHF 353 Mio., ein Rückgang um 1,3 Prozent.
Zum Vergleich nennt das ESBK-Faktenblatt für 2022 einen BSE von CHF 630 Mio. vor Ort und CHF 250 Mio. online sowie Abgaben von insgesamt CHF 397 Mio., davon CHF 352 Mio. an den AHV-Ausgleichsfonds und CHF 45 Mio. an die Kantone.
Der Online-Anteil wächst
Unter dem Geldspielgesetz dürfen Schweizer Spielbanken auch online Spielbankenspiele anbieten. Voraussetzung ist, dass der Bundesrat ihre Konzession um dieses Recht erweitert (Art. 9 BGS); das Gesuch kann auch während der Laufzeit der Konzession gestellt werden. Ein reines Online-Casino ohne Spielbank vor Ort sieht das Gesetz nicht vor. Die Zahlen zeigen, wie wichtig dieser Kanal geworden ist. 2022 stammten laut ESBK CHF 250 Mio. von insgesamt CHF 880 Mio. BSE aus dem Online-Geschäft, also gut 28 Prozent. 2025 wuchs das Online-Geschäft laut Bundesrat weiter um 1,2 Prozent, während der BSE vor Ort um 3,9 Prozent sank.
Für die AHV hat das eine Kehrseite: Online beginnt die Progression bei 20 Prozent statt bei 40 Prozent. Wandern Spielende von den Spielbanken vor Ort ins Internet ab, sinkt bei gleichem BSE tendenziell der Abgabesatz auf den ersten Millionen. Wer die Online-Angebote der Konzessionärinnen kennenlernen will, findet einen Einstieg auf der Seite neue Online-Casinos.
Spielbanken und Lotterien im Vergleich
Oft werden Spielbanken und Lotterien in einen Topf geworfen. Rechtlich sind es zwei getrennte Welten mit eigener Aufsicht und eigener Verwendung der Erträge:
| Merkmal | Spielbanken | Lotterien und Sportwetten |
|---|---|---|
| Aufsicht | ESBK (Bund) | Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa |
| Abgabe oder Verwendung | Spielbankenabgabe auf dem BSE | Reingewinne vollständig für gemeinnützige Zwecke (Art. 125 BGS) |
| Empfänger | AHV/IV, bei B-Casinos teilweise Standortkanton | Kantone, getrennt vom übrigen Haushalt (Art. 126 BGS) |
| Satz | 20 bis 80 Prozent, progressiv | Kein Satz, der ganze Reingewinn |
Was Spielende davon haben
Für die einzelne Spielerin ändert die Abgabe am Spiel nichts: Sie wird von der Spielbank bezahlt, nicht vom Gewinn abgezogen. Gewinne in Schweizer Spielbanken vor Ort sind für Spielende steuerfrei; für Online-Gewinne mit Schweizer Konzession gilt ein hoher Freibetrag. Details dazu im Beitrag Online-Casino-Gewinn in der Steuererklärung.
Wer bei Anbietern im Ausland spielt, unterstützt dagegen keine AHV: Offshore-Casinos haben keine Schweizer Konzession und zahlen keine Spielbankenabgabe. Lotterien und Sportwetten funktionieren übrigens anders: Ihre Reingewinne gehen nach Art. 125 BGS vollständig an gemeinnützige Zwecke und müssen getrennt vom übrigen Kantonshaushalt verwaltet werden.
Neue Konzessionsperiode
Die Konzessionen der Spielbanken laufen 20 Jahre. Laut ESBK-Faktenblatt begann am 1. Januar 2025 eine neue Periode mit 23 Konzessionszonen, 10 für A- und 13 für B-Konzessionen. Neu hinzugekommen sind die Zonen Winterthur und Lausanne. Einen Überblick über das legale Angebot gibt die Seite Glücksspiel in der Schweiz.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Spielbankenabgabe?
Die Spielbank. Die Abgabe wird auf dem Bruttospielertrag erhoben, also der Differenz zwischen Einsätzen und ausbezahlten Gewinnen. Spielende zahlen sie nicht direkt.
Wie hoch ist die Spielbankenabgabe?
Vor Ort zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttospielertrags, online zwischen 20 und 80 Prozent. Der Satz steigt mit dem Ertrag progressiv an (Art. 114 und 115 VGS).
Wie viel Geld ging 2025 an die AHV?
Laut Bundesrat betrug die Spielbankenabgabe zugunsten der AHV/IV im Jahr 2025 CHF 353 Mio.
Warum zahlen B-Casinos weniger?
Weil das Gesetz Ermässigungen für regionale Interessen und für Regionen mit saisonalem Tourismus vorsieht. Zudem kann ein Teil an den Standortkanton gehen. Für Online-Spiele gelten diese Ermässigungen nicht.
Zahlen ausländische Online-Casinos auch an die AHV?
Nein. Anbieter ohne Schweizer Konzession entrichten keine Spielbankenabgabe.
Quellen
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